
Prüfungsmodalitäten der Gesundheitsämter
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für die Zulassung zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ("Heilpraktiker für Psychotherapie" / sog. "kleiner Heilpraktiker") |
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Prüfungstermine:
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Die Prüfung ist für Bayern und Baden-Württemberg zentralisiert. Prüfungstermine sind jeweils der 3. Mittwoch im März sowie der 2. Mittwoch im Oktober.
Anmeldeschluss für März: 31.12. des Vorjahres / für Oktober: 30.06. des laufenden Jahres.
Die Einladungen zu jedem Teil der Überprüfung erfolgen spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin.
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Prüfungsablauf:
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Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und ggf. mündlichen Teil.
Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung.
Die schriftliche Überprüfung besteht aus 28 Fragen, von denen in 55 Minuten mindestens 21 zutreffend zu beantworten sind.
Die mündliche Überprüfung dauert pro Person etwa 30 Minuten.
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Prüfungsanmeldung:
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Die Anmeldung erfolgt bei der unteren Verwaltungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde bzw. Landratsamt). Die örtliche Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Behörde, in deren Bezirk Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen möchten.
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